Die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW), ist eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit. Aufgaben und Pflichten sind im Dritten Sozialgesetzbuch (§ 177 Abs. 5) zusammengefasst.
Für Unternehmen und Einrichtungen, gilt die Nachweispflicht eines Trägerzertifikates, um Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung (FbW) anzubieten. Die Zertifizierung nach AZAV für die FbW-Förderung ist nach SGB III erforderlich.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden.
Als berufliche Weiterbildungen gelten alle Aktivitäten, die der Vertiefung, Erweiterung oder Erneuerung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten von Menschen dienen.