Bei der Zeitarbeit handelt es sich um ein arbeitsmarktpolitisches Instrument zur Arbeitnehmerüberlassung. Hierbei wird dem Unternehmen Arbeitskraft für eine bestimmte Zeit gegen Entgelt überlassen, bzw. verliehen. Zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und der Zeitarbeitsfimra entsteht eine Dreiecksbeziehung. Grundlage der Tätigkeit ist in die Deutschland das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
Die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung / Zeitarbeit wird in Deutschland von der Agentur für Arbeit vergeben.
Möchten Sie zusätzlich zur Zeitarbeit ebenfalls ein Beschäftigungsverhältniss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer herstellen, ist es notwendig sich als privater Arbeitsvermittler nach AZAV zertifizieren zu lassen.